Sonntag bleiben viele Läden zu – Bäderregelung in Mecklenburg-Vorpommern weiter umstritten (27.07.2011)

(nordPR) Schwerin / Warnemünde – Die in Mecklenburg-Vorpommern geltende Bäderverkaufsverordnung berücksichtigt als Kompromiss verschiedenste Interessenlagen. „Alle Beteiligten sind gut beraten, die jetzt bestehenden Möglichkeiten der geltende Bäderverkaufsverordnung zu nutzen“, sagte Wirtschaftsminister Jürgen Seidel am heutigen Mittwoch nach einem Gespräch mit dem Vorsitzenden des Handelsverbandes Ostseeküste e.V., Burkhard Rohde. „Es ist sinnvoll, mit der jetzigen Regelung umzugehen.“ Der Verein des Handelsverbandes Ostseeküste e.V hatte eine uneingeschränkte Sonntagsöffnung in Badeorten gefordert.
Zur Erinnerung: Das Oberverwaltungsgericht Greifwald hatte im April 2010 nach einer Klage der Kirchen und Gewerkschaften die frühere Bäderverkaufsverordnung für unwirksam erklärt.
Im Zuge der neuen Regelung dürfen weitaus weniger Händler in weitaus weniger Orten im Tourismusland MV an Sonntagen in der Hauptsaison öffnen. Statt bisher 150 Orte für die die Bäderregelung gilt, sind es jetzt nur noch 96. Die Zahl der Sonntage an denen geöffnet werden darf, sank von maximal 45 auf 33 pro Jahr. Auch die Öffnungszeiten am Sonntag sind von 13.00 bis 18.00 Uhr festgesetzt und damit um zwei Stunden verkürzt worden.
Diese neuen Regelungen haben dem Einzelhandel im Land in der letzten Saison nach Verbandseinschätzung bereits knapp 200 Millionen Euro Verlust beschert. Entlassungen waren die Folge! „Dieser Umsatzverlust ist ein herber Schlag, die Stimmung bei den Händlern ist nicht gut“, sagte der Geschäftsführer des Einzelhandelsverbands, Heinz Kopp. Etwa drei Prozent des Jahresumsatzes sind im letzten Jahr verloren gegangen. Und in diesem Jahr wird es nicht besser.
“Eigentlich sollen Gewerkschaften doch für den Erhalt von Arbeitsplätzen kämpfen … jetzt vernichten die Gewerkschaften Arbeitsplätze.“ so war es von aufgebrachten Händlern u.a. in Warnemünde zu hören, einer der Hochburgen des Widerstandes.
„Mir bleibt wichtig, dass es im Urlaubsland Mecklenburg-Vorpommern weiterhin möglich ist, die Geschäfte in den touristisch bedeutsamen Regionen zwischen März und Oktober zu öffnen und damit ein attraktives touristisches Angebot zu gewährleisten“, betonte Seidel heute erneut.
Das Wirtschaftsministerium hat dem Antrag der katholischen Kirche auf ein Ruhen des gerichtlichen Verfahrens zugestimmt. Anfang Juli hatte die katholische Kirche fristwahrend beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald einen sogenannten Normenkontrollantrag gegen die Sonntagsöffnung von Geschäften in Ferienorten gestellt, da sie den Schutz des Sonntags gefährdet sieht.
Mecklenburg-Vorpommern verfügt heute über die modernste Urlaubsinfrastruktur Deutschlands, rund 11,9 Mio. Reisen mit ca. 61,3 Mio. Übernachtungen führen jährlich nach Mecklen-burg-Vorpommern. Jedes dritte sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis in Mecklenburg-Vorpommern ist direkt oder indirekt vom Tourismus abhängig, der Brutto-umsatz der Branche liegt bei rund 5,1 Mrd. Euro jährlich. „Von der Breitenwirkung profitieren viele Bereiche, rund 1,5 Mrd. Euro fließen allein in den Handel“, sagte Seidel.

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