Touristen-Fischereischein Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern ist das Angeln für Urlauber eine relativ  unbürokratische Angelegenheit. Denn seit geraumer Zeit gibt es, wohlgemerkt ohne Angelscheinprüfung, den zeitlich befristeten Touristen-Fischereischein. Er gilt für 4 zusammenhängende Wochen. Der Fischereischein für Touristen kann einmal im Jahr für die entsprechende Person ausgestellt werden.
Achtung! Der Fischereischein für Touristen ist nicht zu verwechseln mit dem per Prüfung erworbenen Fischereischein.

Bei Aushändigung des Touristenfischereischeins erhält der Angelfreund eine Broschüre die über die Rechtsgrundlagen, die Angel-Ordnung, die Ausübung der Fischerei und den Umgang mit gefangenen Fischen sowie die Rechtslagen und den Fischfang informiert.
Fischereischeine für Touristen in Mecklenburg-Vorpommern gibt es mittlerweile in rund 150 Ausgabestellen zuzüglich der aktuell geltenden Fischereiabgabe.
Die nötige Angelkarte erhält man direkt beim Eigentümer oder Pächter des jeweiligen Gewässers oder auch in der Tourist-Information des Urlaubsortes bzw. beim Hafenmeister.
Also dann: Petri Heil!

(*LT/04052012/mph)

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