Zweitwohnungssteuer auf Hiddensee erneut erhöht

Vitte, Hiddensee (nordPR) – Die Insel Hiddensee erhöht rückwirkend zum 1. Januar die Zweitwohnungssteuer. Angehoben wurde der Hebesatz von vorher 15 auf jetzt 20% des jährlichen Mietaufwandes.

„Wir wollen mit dieser Erhöhung der Steuer die finanziellen Belastungen auf unserer Insel umverteilen und gerechter gestalten,“ begründet Bürgermeister Thomas Gens die Steuererhöhung für „Nicht-Hiddenseer“.
„Wer sich auf unserer Insel eine Zweitwohnung leistet, soll sich künftig auch finanziell stärker an den gemeindlichen Aufgaben beteiligen. Finanzieren werden wir damit Entlastungen der Elternbeiträge für die Inselkindertagesstätte oder Investitionen in der Schule, Feuerwehr und andere gemeindliche Pflichtaufgaben,“
 
Von der so genannten Zweitwohnungssteuer sind nur diejenigen betroffen, die eine Nebenwohnung auf der Insel Hiddensee unterhalten. Wer also die Steuer bzw. die Steuererhöhung umgehen möchte, der könne ja jederzeit seinen Hauptwohnsitz nach Hiddensee verlegen, erklärte der Bürgermeister Gens weiter. Damit würde die Zahl der Insulaner steigen. Mehr Einwohner auf Hiddensee bedeute, daß sich ebenso der Anteil der Einkommenssteuer und der Schlüsselzuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich erhöhen würden.

Mit der alten Zweitwohnsteuer hat die Gemeinde Hiddensee bis jetzt jährlich rund 35.000€ eingenommen. Durch die Erhöhung des Hebesatzes könnten rund 10.000€ Mehreinnahmen in die Gemeindekasse fließen.
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Leser-Kommentar von Jürgen Keitel, Garbsen (24.07.2012, 8.42 Uhr):

Gemeinden, die Zweitwohnungsteuer verlangen, treiben ein gewagtes und unlauteres Spiel. Gewagt deshalb, weil gute und treue Gäste schon vor etlichen Jahren angelockt wurden, eine zweite Wohnung zu erwerben. Viele der Angesprochenen nahmen dieses Angebot an, sodass sich ein neu entstandener Immobilienwert samt Einrichtungen entwickelte. Diese Investitionen verhalfen den Kommunen zu einem nicht zu verachtenden Aufschwung.

Nicht nur dies, die Gäste waren auf Grund der eigenen Immobilie öfter zugegen und sorgten deshalb auch kontinuierlich für gute Umsätze der örtlichen Geschäfte und Betriebe sowie auch der Gastronomie. Bis zur Einführung der Zweitwohnungsteuer entwickelte sich ein gutes und zufriedenes Miteinander mit der einheimischen Bevölkerung. Die Besitzer der Zweitwohnungen wurden als die besten Gäste geschätzt.

Mit der Besteuerung der Zweitwohnungen haben sich die Kommunen selbst ein Bein gestellt, denn zu Recht haben die Besitzer die Besteuerung und jetzt deren ständige Erhöhung als Provokation angesehen und verhalten sich dementsprechend in ihrem Konsum. Eine Bestandswahrung wurde nicht in Betracht gezogen.

Nicht zu erwarten war, dass Bürgermeister samt Gemeinderäten damit leben können, dass sie ihre besten Kunden ausgrenzen, sie ungleich behandeln und diskriminieren.

Wenn die Zweitwohnungsbesitzer zu allen kommunalen Abgaben gleich wie die einheimische Bevölkerung herangezogen werden, kann eine zusätzliche Steuer nicht gerecht sein.

Zweitwohnungsteuer ist, wie die rote Umweltplakette für Autohalter, Enteignung.

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