Hilfsfristverlängerung für Notarzt-Einsätze in Mecklenburg-Vorpommern durch die Hintertür

Schwerin (nordPR) – Der Entwurf des  neuen Rettungsdienstgesetzes für Mecklenburg-Vorpommern wurde heute durch die Landesregierung in Schwerin beschlossen.
Im Kern geht es um die so genannten Hilfsfristen.

Auf dem Papier soll es offiziell  bei den bisher schon geltenden zehn Minuten bleiben, die der Arzt von der Alarmierung bis zum Eintreffen am Unfallort laut Vorschrift einzuhalten hat. Allerdings beginnt die Hilfsfrist jetzt nicht mehr – wie bisher – schon mit dem Anruf in der Rettungsleitstelle. Die „Uhr läuft“ ab sofort erst, wenn der Notarzt von der Leitstelle in Bewegung gesetzt wurde.
Von der Alarmierung bis zur Abfahrt der Retter vergehen in der Regel bereits anderthalb Minuten. Die werden jetzt einfach nicht mehr mitgezählt, so daß quasi eine verdeckte Verlängerung der Rettungszeiten möglich wird.
Doch bereits jetzt werden die Rettungs-Hilfsfristen im Land vielerorts nicht mehr eingehalten. So gab es im jahr 2012 landesweit gut 160.000 Einsatze.  In mehr als 10.000 Fällen brauchten die Retter länger als 20 Minuten. Tendenz weiter steigend, da ein akuter Mangel an Notärzten in Mecklenburg-Vorpommern herrscht.

Nach Angaben der Gesetzlichen Krankenkassen werden in Mecklenburg-Vorpommern bislang jährlich rund 100 Millionen Euro für die Sicherung des Rettungsdienstes zur Verfügung gestellt. Dazu kommen noch gut acht Millionen Euro für Hubschraubereinsätze .

Ein kostenloser Abdruck oder die Verwendung dieses Textes sind ausdrücklich jederzeit möglich. Es muß lediglich als Quelle “nordPR“ angeben werden.
( Bei Fragen, Tel.: 0385-77501)
ACHTUNG! Wir kontrollieren rund um die Uhr das Internet auf Urheberrechtsverletzungen mit unseren Texten!

Musik und Literatur aus Mecklenburg-Vorpommern:
www.tennemann.com

Kommentare sind geschlossen.