Trotz Badeverbot wieder eigenes Leben und das der Retter gefährdet

Schwerin / Greifswald / Bansin (nordPR) – Nachdem am Montag auf der Insel Usedom zehn Menschen bei einem Großeinsatz gerettet wurden, sind einen Tag später nahezu am gleichen Strandabschnitt von Bansin erneut drei Badegäste trotz Badeverbots in Not geraten.
Nach Informationen des Landkreises Vorpommern-Greifswald gelang es den Rettungsschwimmern, die drei Urlauber aus dem sächsischen Leipzig aus dem Wasser zu holen. Zuvor hatten sich die drei Badegäste wieder einmal den Anordnungen der Rettungsschwimmer mit deutlichen und zum Teil beleidigenden Äußerungen widersetzt.

Die Rettungsschwimmer machten immer häufiger die Erfahrung, dass Badegäste trotz offiziellem Badeverbots ins Wasser gingen, so der Landkreis. Selbst Familien mit kleinen Kindern gingen trotz mannshoher in die sürmische Ostsee. Erst am Wochenende waren zwei ältere Männer bei Badeunfällen in der Ostsee vor Usedom gestorben. Ein dritter war in kritischem Zustand aus dem Wasser gerettet worden.

Die aufwendige Rettung bleibt für die leichtsinnigen Schwimmer offenbar ohne finanzielle Folgen. Wie ein Sprecher des Sozialministeriums in Schwerin sagte, bezahlen die Krankenkassen den Einsatz für diejenigen, die ins Krankenhaus mussten. An den Kosten für die Rettung – in dem Falle durch die Wasserwacht des DRK – würden die zehn Geretteten nicht beteiligt, auch wenn sie trotz Badeverbots ins Wasser gegangen waren.

Allerdings werden Stimmen überall immer lauter, die da sagen, daß wer bei offiziellem Badeverbot in die Ostsee geht und dann aus Seenot gerettet werden muß auch für die entstehenden Kosten aufkommt.
In einem Internet-Forum hieß es heute u.a.: Wer aus lauter Ich-Bezogenheit und Rücksichtslosigkeit andere Menschenleben gefährdet, sollte dafür nicht nur finanziell bluten müssen, sondern auch strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden (können).

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