Wer will die Gerichtsstruckturreform in Mecklenburg-Vorpommern?

Schwerin (nordPR) – Die Gerichtsstrukturreform in Mecklenburg-Vorpommern mit einer Halbierung der Amtsgerichtsbezirke von 21 auf zehn trifft bei Juristen bundesweit auf massive Kritik. Gerichtsschließungen in dieser Dimension seien einmalig in Deutschland, sagte der Präsident des Deutschen Anwaltvereins, Ulrich Schellenberg, in Schwerin. Unter dem Vorwand, effektivere Gerichtsstrukturen zu schaffen, werde der Zugang zum Recht erschwert. Mecklenburg-Vorpommern erhalte die mit Abstand größten Gerichtsbezirke mit Fahrwegen von bis zu 70 Kilometern. Schellenberg warb um Zustimmung für das Alternativgesetz der Reformgegner beim Volksentscheid am 6. September.

In Mecklenburg-Vorpommern sind am 6. September rund 1,34 Millionen Wahlberechtigte dazu aufgerufen, über die Gerichtsstrukturreform abzustimmen. Dann sind landesweit 1.405 Abstimmungslokale von 8 bis 18 Uhr geöffnet geöffnet, wie Landeswahlleiterin Doris Petersen-Goes mitteilte. Es ist der erste Volksentscheid in der Landesgeschichte, der auf Initiative der Bevölkerung zustande gekommen ist. Er wurde nötig, nachdem Reformgegner in einem Volksbegehren mehr als die erforderlichen 120.000 Stimmen gegen das Projekt gesammelt hatten und der Landtag den Gesetzentwurf des Volksbegehrens abgelehnt hatte.
Die Hürden für einen Erfolg des Volksentscheides sind jedoch hoch. Um das Gesetz zur Gerichtsstrukturreform zu stoppen, muss die Mehrheit der Abstimmenden, mindestens aber ein Drittel der Wahlberechtigten zugestimmt haben. Das entspricht rund 450.000 Stimmen. Zum Vergleich: An der vergangenen Landtagswahl 2011 hatten sich 51,5 Prozent der Wähler beteiligt.

Kritiker werfen darüber hinaus der staatlichen Verwaltung vor, daß der Volksentscheid nur halbherzig unterstützt werde. So gäbe es deutlich weniger Abstimmungsorte als bei einer vergleichbaren Wahl. In vielen Regionen häufen sich Beschwerden der Bürger über verwirrende Informationen auf Abstimmungsbenachrichtigungen und dem amtlichen Stimmzettel. „Während die großen Volksparteien vor Wahlen sonst nicht müde werden, den Wählern ihre Programme genau zu erklären und für eine hohe Wahlbeteiligung zu werben, sitzt die Landesregierung in Schwerin den anstehenden Volksentscheid in der Hoffnung auf sein Scheitern schweigsam aus“, sagte der Vorsitzende des Landesrichterbundes, Axe Peters.
Die Landeswahlleiterin wies diese Kritik an den Benachrichtigungen und Stimmzetteln zurück. Die Formulierung auf dem Stimmzettel sei nach den Regelungen des Volksabstimmungsrechts erfolgt, betonte sie. Gegenstand eines Volksbegehrens und eines folgenden Volksentscheids sei immer ein von den Initiatoren verfasster Gesetzentwurf und auf dem Stimmzettel sei dieser auch zu benennen.

 

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