Rostock / Schwerin / Kiel (nordPR) – Zu Pfingsten stehen die Urlauber in Mecklenburg-Vorpommern nahezu ausnahmslos vor verschlossenen Ladentüren.
Laut Bäderregelung aus Schwerin müssen die meisten Geschäfte geschlossen bleiben. Für den Sonntag gelten Sonderregelungen – allerdings nur für acht ausgewählte Urlaubsorte: Warnemünde, Graal-Müritz, Kühlungsborn, Zingst, Boltenhagen, Waren sowie Heringsdorf auf Usedom und Binz auf Rügen. Am Pfingstmontag ist dann überall im Bundesland MV alles dicht.
Der Einzelhandel kritisiert diese Regelungen. Händler von der Insel Rügen, der Insel Usedom und dem Fischland-Darss-Zingst sprechen in Internet-Foren gar von weltfremden Behördenentscheidungen im fernen Schwerin. Wer so etwas festlege, bekomme halt am Monatsende sein Geld in Tüten aus Steuermitteln. Während sie, die Händler, für ihr Geld und das der Staatsdiener hart arbeiten müssten.
Genau besehen, dürfen laut Bäderregelung in 83 Fremdenverkehrsorten in Mecklenburg-Vorpommern die Geschäfte auch am Sonntag öffnen. Der Haken: An Feiertagen gilt das jedoch nicht. Damit sind Feiertage, die auf einen Sonntag fallen, Tage, an denen nicht geöffnet werden darf.
In Schleswig-Holstein ist das übrigens anders geregelt. Dort gilt die Bäderregelung an Sonn- und Feiertagen. Und so können Pfingstgäste und Einheimische am Pfingstsonntag ebenso shoppen wie am Pfingstmontag.
Wer also auch und gerade an den wenigen freien Tagen, also in seinem Urlaub, shoppen möchte, der ist in Mecklenburg und Vorpommern falsch.
Entweder er urlaubt nahe des Nachbarbundeslandes Schleswig-Holstein. Oder aber er bucht gleich seinen Urlaub in Regionen die diesen Urlauber-Service ermöglichen.
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