Schwerin (nordPR-Mediendienst) – Ab morgen heißt es in MV wieder „Film ab“. Auch wenn es kaum neue Filme gibt aus Corona-Gründen. Dafür sind Popcorn und Cola wieder möglich. Allerdings muss wie auch in den Restaurants zur Sicherheit jeder Besucher seine Kontaktdaten hinterlegen.
Dazu müssen sie folgende Auflagen erfüllen:
- Die Besucherzahlen müssen so begrenzt werden, dass für alle Kinobesucher ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Ausgenommen davon sind Angehörige eines Hausstandes.
- Unter Beachtung der Hygienestandards dürfen im Eingangsbereich Speisen und Getränke verkauft werden. Sie in den Kinosaal mitzunehmen, ist auch erlaubt. Im Saal selbst darf nichts verkauft werden.
- In gemeinsam genutzten Bereichen müssen Wegeleitsysteme und Abstandsmarkierungen errichtet werden.
- Jeder Betreiber muss ein einrichtungsbezogenes Hygiene- und Sicherheitskonzepts erstellen. Sowie ein ergänzendes Konzept zur Verringerung der Aerosole-Belastung in den Sälen und Innenbereichen.
- Die Reinigungsintervalle im Gebäude müssen intensiviert werden, für Besucher muss Desinfektionsmittel bereitstehen.
- Haben Beschäftigte Kontakt mit Besuchern, müssen sie einen Mund-Nasen-Schutz tragen, sofern sie nicht durch eine Schutzvorrichtung geschützt sind.
- Um eventuelle Infektionsketten nachvollziehen zu können, müssen Besucher ihre Kontaktdaten hinterlegen.
Eine honorarfreie Übernahme der Meldung ist jederzeit möglich bei Nennung der Quelle „nordPR“
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