Zinnowitz (nordPR) – Fünf Hoteliers von der Insel Usedom wollen eine Verfassungsbeschwerde gegen das Infektionsschutzgesetz des Bundes einreichen. Ihrer Ansicht nach gebe es eine Lücke im Gesetzeswerk – und zwar im alten wie im neuen Gesetz. Demnach bekommen Hotels keine Ausgleichszahlung im Falle staatlicher Zwangsschließungen. Die gibt es nur, wenn im Hotel selbst Krankheiten aufgetreten sind, und deshalb ein Hotel zumachen muss, aber nicht bei quasi gesetzlich verordneter Zwangs-Schließung wie zum Beispiel in diesen Tagen.
So meint Tim Dornbusch, der geschäftsführende Gesellschafter des Baltic Hotels in Zinnowitz, daß es mit der neuen gesetzlichen Regelung für ihn und viele Kollegen keine Investitionssicherheit mehr gebe. Große Häuser investierten mit Hilfe von Krediten Millionen in die Instandhaltung und Modernisierung. Wenn die Einnahmen wegbrechen würden, sei es kaum möglich, die Kredite zu bedienen.
Tim Dornbusch ist einer der fünf Usedomer Hoteliers, die gemeinsam die Klage noch am heutigen Freitag einreichen wollen.
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