Corona-Einschränkungen für die Kulturszene in MV gelockert

Schwerin (nordPR) – Die Corona-Regeln für die Kulturszene in Mecklenburg-Vorpommern werden jetzt etwas gelockert. Bei Corona-Ampel-Stufe „rot“ dürfen künftig Kultureinrichtungen wie Theater, Museen, Gedenkstätten, Kinos, Ausstellungen oder soziokulturelle Zentren ihren Kulturbetrieb weiter aufrechterhalten.

Die Landesregierung hat auf ihrer letzten Kabinettssitzung Anpassungen der geltenden Corona-Regeln für den Kulturbereich beschlossen.

„Dem Kulturbereich wurde in den vergangenen Monaten viel abverlangt. Er hat in den vergangenen fast zwei Jahren unter Beweis gestellt, dass Kultureinrichtungen höchst verantwortungsvoll und effektiv auf die Pandemie reagieren können. Es wurden ausgefeilte Hygienekonzepte erarbeitet und umgesetzt und beträchtliche Summen in die eigene Schutz-Infrastruktur investiert. Dafür und für die Unterstützung bei der Bekämpfung der Pandemie gilt den Kulturschaffenden mein ausdrücklicher Dank“, sagte Kulturministerin Bettina Martin im Anschluss an die Kabinettssitzung. „Es gab in den vergangenen Wochen einen intensiven Austausch mit den Vertreterinnen und Vertretern von Kunst und Kultur bei uns im Land. Der Input und die konstruktive Kritik waren wichtig, vielen Dank dafür. Mit den Anpassungen haben wir zwei Ziele verfolgt: Wir ermöglichen mehr Planungssicherheit im Kulturbereich. Und wir ermöglichen mehr Kultur. Das Erleben von Kunst und Kunst – selbst-verständlich mit den notwendigen Schutzmaßnahmen – ist gerade auch in diesen schwierigen Zeiten wichtig für die Menschen“, so Martin weiter.

Nach den jetzt erfolgten Anpassungen gelten für die Kultureinrichtungen 2G Plus-Regelungen, die bereits in der Ampelstufe Orange gelten. Für Vorstellungen mit Publikum in Theatern, Kinos, Orchestern gelten Abstandsregeln (mindestens Schachbrettmuster), FFP2-Maskenpflicht auch am Sitzplatz. Außerdem können max. 30 Prozent der Plätze besetzt werden, höchstens 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind in Innenräumen gestattet.

Auch für Chöre und Musikensembles gibt es Änderungen. Sie können auch in Ampelstufe Rot unter Anwendung der 2G-Plus-Regel und den bekannten Hygieneregeln nicht nur Proben durchführe, sondern auch Konzerte veranstalten.

Musik- und Jugendkunstschulen können auch weiter in der Ampelstufe Rot ihre Kurse anbieten, ebenso soziokulturelle Zentren.

Nach einem Bericht im Redaktionsnetzwerk Deutschland kritisierte Nikolaus Kramer, Chef der AFD-Fraktion im Schweriner Landtag, die angekündigten Erleichterungen für den Kulturbereich als unzureichend. Sie seien allenfalls ein Tropfen auf den heißen Stein. Er forderte auch mit Blick auf die Omikron-Variante des Coronavirus weitere Öffnungen beispielsweise für die Gastronomie und Hotellerie in Mecklenburg-Vorpommern.
Viele Kulturschaffende in Mecklenburg-Vorpommern hingegen begrüßten die Anpassungen der geltenden Corona-Regeln für den Kulturbereich als einen ersten Schritt in die richtige Richtung, der erste Planungen wieder möglich mache.

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