Dierhagen (nordPR) – Jetzt hat auch das Restaurant „Schipperhus“ in Dierhagen Kindern ein Besuchsverbot erteilt. Ein Hinweis auf der Internetseite und ein Hinweisschild vor dem Lokal verweisen darauf, dass Kindern unter 12 Jahren der Zutritt ab sofort verwehrt wird.
Damit zogen die Restaurant-Betreiber an der Ostseeküste die Konsequenzen aus den Ereignissen der letzten Monate. Denn immer wieder gab es seit längerer Zeit in dem Lokal auf dem Fischland-Darss zunehmend Ärger mit Kindern, vor allem aber mit ihren Eltern. In der „Bild am Sopnntag“ schildert Inhaberin Ricarda Biebl unter anderem den Fall eines dreijährigen Kindes, dass die Wände das Lokals bemalt und auch mit Essen geworfen habe. Die Eltern seien dagegen nicht eingeschritten. Als man sie auf das Verhalten des Kindes ansprach, hätten sie das Personal „wüst beschimpft”, so Biebl. Nach Aussage der Restaurant-Chefin seien das große Problem nicht die Kinder – sondern definitiv deren Eltern.
Restaurant-Chefin Ricarda Biebl selbst ist vierfache Mutter.
Die Entscheidung der Restaurant-Betreiber sorgt nun für heftigeDebatten vor allem im Internet. Sowohl Ablehnung als auch Zustimmung sind zu finden. Auf vielen Internet-Portalen hagelt es schlechte Bewertungen mit wüsten Beschimpfungen. Nicht wenige Nutzer loben und verteidigen aber auch die aus Ihrer Sicht längst überfällige Entscheidunmg der Wirtsleute und schildern selbst schlechte Erlebnisse, bei denen Eltern in Restaurants ihren Kindern einfach keine Grenzen mehr setzen.
Übrigens geschieht es nicht zum ersten Mal in Mecklenburg-Vorpommern, dass Restaurantbetreiber ein Kinderverbot für ihr Lokal aussprechen.
So verfügte u.a. das sehr beliebte Traditionslokal „Omas Küche“ in Binz auf Rügen bereits 201 8, dass ab 17 Uhr keine Kinder mehr bewirtet werden. Die öffentlichen Reaktionen waren damals ähnlich. Es gab sogar Morddrohungen im Netz.
Seitdem, so heißt es, hätten allerdings die Restaurant-Betreiber sehr viel Zustimmung erfahren. Die Besucherzahlen sind nicht zurückgegangen – im Gegenteil.
Eine kostenlose Übernahme der Meldung ist jederzeit möglich bei Nennung der Quelle „nordPR“
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