Schwerin (nordPR) – Zum fünften Mal können sich Betreiber gewerblicher und nicht-gewerblicher Spielstätten in Mecklenburg-Vorpommern für die Vergabe des Kinokulturpreises in MV bewerben. Auch in diesem Jahr werden die Preisgelder über die MV Filmförderung GmbH zur Verfügung gestellt und vom Projektträger FILMLAND MV gGmbH in Schwerin vergeben, die für die Ermittlung der Preisträger wieder eine dreiköpfige Fachjury einberufen hat. Der Kinokulturpreis soll ein Anreiz sein, in die Qualität und Vielfalt der Kinoprogramme zu investieren.
Das Preisgeld für die Auszeichnung qualitativ hochwertiger Jahresprogramme 2022 liegt in diesem Jahr erneut bei insgesamt 100.000 Euro und wird durch die MV Filmförderung GmbH zur Verfügung gestellt.
Bewerben können sich die Betreiber gewerblich Filmtheater in Mecklenburg-Vorpommern, die für 2022 mindestens 270 Vorführungen und mindestens neun Monate Spielbetrieb nachweisen können, sowie Betreiber nicht-gewerblicher Spielstätten und Filmclubs.
In diesem Jahr sollten die Bewerber auch Angaben zu Programmen bzw. Filmvorführungen mit Filmen aus oder über Mecklenburg-Vorpommern ergänzen.
In Ausnahmefällen entscheidet die Jury über Zulassung zum Bewerbungsverfahren.
Als Download sind das Merkblatt zur Bewerbung und die Vorlage für den obligatorischen lückenlosen Spielplan 2022 auf der Homepage der FILMLAND MV gGmbH zu finden, wo auch die Unterlagen über das digitale Online-Formular eingereicht werden können:
https://kinokulturpreis.filmland-mv.de/
Zusätzlich muss ein rechtsverbindlich unterschriebenes Exemplar auf dem Postweg an folgende Adresse geschickt werden:
FILMLAND MV gGmbH,
z.H. Jürgen Tobisch,
Puschkinstraße 44 (Rathaus), 19055 Schwerin.
Bewerbungsschluss ist der 01. Juni 2023.
Die Verleihung des Kinokulturpreises findet voraussichtlich im August/September 2023 statt.
Bei Fragen kontaktieren Sie bitte Herrn Tobisch telefonisch: 0385 – 5936 0859 oder melden sich per Email: kinokulturpreis@filmland-mv.
(nach einer Presseinformation der FILMLAND MV gGmbH)
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