Osterhase (Ostern Mecklenburg-Vorpommern)

Der Osterhase bringt natürlich auch in Mecklenburg-Vorpommern zu Ostern die Ostereier und all die anderen zumeist süßen Leckereien. Er hat die Ostereier, so das Brauchtum, vorher bemalt und versteckt sie am frühen Ostersonntag, damit die Kinder aber auch so mancher Erwachsene sie dann suchen können.
 
Warum gerade der Hase als Ostereierzwischenhändler auserkoren wurde, weiß niemand so ganz genau. Immerhin gilt der der Hase als das Tier der Liebesgöttin Aphrodite sowie der germanischen Erdgöttin Holda und Symbol der germanischen Fruchtbarkeitsgöttin Eostre.
Der Hase an sich war also ein Götterliebling und Götterbote und genau wie das Ei ein Zeichen für Leben und Fruchtbarkeit.
 
Als Osterhase wird Meister Lampe zum ersten Mal vom Medizinprofessor Georg Franck von Frankenau  Ende des 17. Jahrhunderts in seiner medizinischen Schrift „De ovis paschalibus – von Oster-Eyern“ erwähnt. Darin warnt der Mediziner vor dem übermäßigen Verzehr von Eiern vor allem um die Ostertage herum.
 
Richtig berühmt wird der Osterhase in Deutschland dann erst in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Vor allem die kommerzielle Verwertung des Eier bringenden Langohrs machte ihn berühmt. Frühere Überbringer der Ostereier waren zum Beispiel in der Schweiz der Kuckuck, in Teilen von Westfalen der Osterfuchs, in Thüringen brachte der Storch und in Böhmen der Hahn die Eier am Ostersonntag. In den Vogesen wurde den Kindern lange erzählt, daß die Glocken am Gründonnerstag nach Rom fliegen, um dort die Ostereier zu holen. Am Karsamstag kommen sie dann zurück und lassen die Ostereier über den Gärten, Feldern und Häusern der Menschen fallen, wo die Kinder sie dann suchen und finden können. (Nach Römischem Ritus werden die Kirchenglocken zwischen Gründonnerstag und der Osternacht aus Zeichen der Trauer nicht geläutet.)
 
Auf dem Gebiet von Mecklenburg und Pommern übernahm der Osterhase noch etwas später die Logistik der Ostereier und hat sich bis heute als der Lieferant von Ostereiern in ganz Mecklenburg-Vorpommern bewährt.
(*T/230313)

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